Das Sitzvolleyballspiel ist bei Nichtbehinderten nicht sehr bekannt. Um sich einen Überblick verschaffen zu können, werden hier nun die
wichtigsten Regeln und Informationen zur Klassifikation der Sportler dargestellt.
Regelwerk
Die Sportart Sitzvolleyball wurde vom Volleyball abgeleitet und erstmalig in den Niederlanden wettkampfmäßig betrieben worden, danach verbreitete sie sich sehr schnell
in anderen Ländern. Führende Nationen sind der Iran, Bosnien-Herzegowina, Ägypten, die Niederlande, Ungarn, Finnland und auch Deutschland. Zentren des deutschen
Sitzvolleyballs befinden sich in Leverkusen, Berlin, Leipzig, Hamburg, Nienburg, Cottbus, Bielefeld und Neubrandenburg.
&xnbsp;
Folgende Wettkämpfe werden ausgetragen
- nationale und internationale Turniere
- Deutsche Meisterschaften
- Europapokal für Vereinsmannschaften
- Europa- und Weltmeisterschaften für Nationalmannschaften
- Paralympics
&xnbsp;
Beim Sitzvolleyball spielen Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam um Sieg und Punkte, wobei es natürlich
eine entscheidende Abwandlung zum „Standvolleyball“ gibt - es wird, wie der Name schon sagt, nur im Sitzen gespielt. Grundgedanke ist es ursprünglich
Menschen mit einem Handicap die Möglichkeit zu geben, die Vorteile einer Mannschaftssportart zu genießen. Ehemals aktive Sportler können sich nach
Verletzungen, Unfällen, Erkrankungen oder Amputationen weiterhin körperlich betätigen. Ein interessanter Aspekt ist auch der integrative Gedanke, d. h.
es können behinderte und nicht behinderte Menschen in einem Team spielen, man hilft sich gegenseitig und ist füreinander da.
Bei internationalen Wettkämpfen erfolgt eine Trennung zwischen Männer und Frauen, daneben gibt es Einschränkungen bezüglich spielberechtigter
Sportler.&xnbsp;Auf nationaler Ebene (ausgeschlossen Deutsche Meisterschaften) gibt es derzeit keine derartigen Klassifizierungen, da man möglichst viele Sportler
einbeziehen möchte.
Die Volleyballregeln des Standvolleyballs wurden weitestgehend beibehalten, so dass jeder diese sofort kennt&xnbsp;und nicht umlernen muss. Die Spieler
können sich mit Hilfe der Arme und Beine am Boden (nicht im Rollstuhl) fortbewegen, dürfen im Rahmen der Spielhandlung nicht aufstehen und laufen.
Im Moment der Spielhandlung muss der Rumpf (Hintern) Kontakt zum Boden haben. Der Sportler darf sich&xnbsp;mit Abheben, Hüpfen oder Springen („Lifting“ ) keinen
Handlungshöhenvorteil schaffen. Diese Entscheidung wurde vorwiegend&xnbsp;aus medizinischer Sicht getroffen,
da dies Aktionen sich negativ auf die Gesundheit (Wirbelsäule) auswirken könnten.
Die 1999 eingeführte Regel der Zählweise des Internationalen Volleyballverbandes wurde auch im Sitzvolleyball übernommen. So zählt jeder Ball nun
als Punkt. Die erste Mannschaft, die 25 Punkte erreicht hat und zwei Punkte vor dem Gegner führt, gewinnt den Satz. Mit drei gewonnene Sätzen gewinnt
eine Mannschaft. Muss ein fünfter Satz gespielt werden, so wird dieser als "Tie-Break" bis 15 Punkte gespielt. Ebenfalls wird seit dieser Zeit mit Bällen
gespielt, die bunt und schwerer sind, als früher.
Folgende Unterschiede bestehen zum „Standvolleyball“ neben dem bereits
beschriebenem „Lifting“:
- Spielfeldgröße: Breite - 6m, Länge - 10m&xnbsp;
- Angriffslinie 2m Abstand von der Mittellinie
- Netzhöhe: Herren - 1,15 m / Damen - 1,05m
- Aufgabeblock ist gestattet
- aus der gegnerischen Aufgabe darf sofort ein Angriff erfolgen |
|
- Mit den Beinen (oder Beinstümpfen) darf man in das generische Feld
eindringen (Block, Angriff u. Feldverteidigung) falls der Gegenspieler dabei
nicht behindert wird.
&xnbsp;
Damit sind bereits die Unterschiede zu den Regeln des internationalen Volleyballverbandes (FIVB) dargestellt, andere Abweichungen gibt es nicht.
Es sollte noch darauf verwiesen werden, dass bei der Bewertung durch die Schiedsrichter die eventuellen körperlichen Handicaps&xnbsp;nicht beachtet
werden. Die gängigsten Handzeichen des Schiedsrichters werden nun dargestellt:
| |
 Lifting |
|
 Vier Ballberührungen |
| |
 Ball / Spieler im Netz |
|
 Irregulärer Schlag |
| |
 Rotationsfehler |
|
 Irregulärer Block |
| |
 Wiederholung |
| |
> zum Seitenanfang <
Klassifikation
Jeder Volleyballspieler muß eine persönliche Einstufungskarte besitzen. Diese Karte wird
vor Beginn des Wettkampfes von der Abteilung Volleyball ausgestellt.
a) Startberechtigt sind Sportler mit einer Amputation, wie sie in Teil 1 und
den folgenden Veränderungen und Zusätzen definiert ist.
- Oberes Gliedmaß
. Amputation der beiden ersten Finger an zwei Händen
. Amputation von sieben oder mehr Fingern an zwei Händen
. Amputation einer Hand zwischen dem M-P-Gelenk und dem Handgelenk
- Unteres Gliedmaß
. Amputation im Lisfranc-Gelenk an 1 Fuß
. Amputation im Chopart-Gelenk an 1 Fuß
b) Startberechtigt sind "Les-Autres"-Sportler mit einer Mindestbehinderung,
wie sie in Teil 1 und den folgenden Veränderungen und Zusätzen definiert
ist.
- Oberes Gliedmaß
. Verkürzung: An einem oberen Gliedmaß oder mehr als 33%. Die Verkürzung
muß sichtbar oder funktional sein in der Entfernung zwischen Akromion und
Spitze des längsten Fingers im
Vergleich zur anderen Seite.
. Muskelkraft: Bewegungseinschränkung oder Totallähmung des oberen Gliedmaßes
Ein Muskelschwund von mindestens 20 Punkten unter Einbeziehung beider oberen Gliedmaße
beim Test nach dem 0-5 Grad-System (1 und 2 werden nicht gezählt).
Hinweis:
Jedes obere Gliedmaß erhält 70 Punkte unter Einbeziehung von Supination und Pronation
des Unterarms. Der Muskeltest der Finger und des Daumens wird in Betracht gezogen.
. Beweglichkeit der Gelenke: Die Untersuchng wird mit einem Goniometer durchgeführt.
Schulter: Abduktion und Flexion nicht mehr als 90 Grad.
Ellenbogen: Steif bei einer Mindestflexion von 45 Grad.
Nicht startberechtigt sind Sportler mit einem Muskelschwund im oberen Gliedmaß von:
5 Muskelpunkten bei Supination (1 Seite)
5 Muskelpunkten bei Pronation (1 Seite)
5 Muskelpunkten bei Adduktion (1 Seite)
20 Muskelpunkten in Hand/Handgelenk (1 Seite)
- Unteres Gliedmaß
. Verkürzung: von 7cm an einem unteren Gliedmaß
. Muskelkraft: Bewegungseinschränkung oder Totallähmung des unteren Gliedmaßes.
Ein Muskelschwund von mindestens 5 Punkten unter Einbeziehung beider unteren
Gliedmaße beim Test nach dem 0-5 Grad-System (Grad 1 und 2 werden nicht gezählt).
Jedes untere Gliedmaß erhält 40 Punkte.
Der Sportler ist nicht startberechtig beim Verlust von 5 Muskelpunkten in der
. Dorsiflexion des Knöchels (eine Seite)
. Flexion des Knies (eine Seite)
. Flexion der Hüfte (eine Seite)
. Adduktion der Hüfte (eine Seite)
. Beweglichkeit der Gelenke: Die Untersuchung wird mit einem Goniometer (passive
Bewegungen) durchgeführt.
Hüfte: Flexionsminderung um 45 Grad.
Abduktionsminderung um 30 Grad.
Knie: Flexionsminderung um 45 Grad.
Extensionsminderung um 45 Grad.
Varus/Vagus-Instabilität von mindestens 15 Grad.
Knöchel: Plantar- und Dorsal-Flexion von nicht mehr als 5 Grad.
c) Startberechtigt sind Sportler mit einer dauerhaften Behinderung nach folgenden
Beispielen:
. Displasie und Luxation des Koaxas
. Totalendoprothese von Knie oder Hüfte/n
. Durchblutungsprobleme des/der unteren Gliedmaßes/Gliedmaße
. Phantombewegungen des/der unteren Gliedmaßes/Gliedmaße
. Vorwärts/rückwärts-Instabilität des Knies von 1,5 cm.
. Luxation des Lumeroskapular-Gelenkes
Hinweis: Nur zwei Sportler mit einer beschriebenen Behinderung dürfen an einem offiziellen
Wettkampf im Volleyball teilnehmen. Nur einer dieser beiden Sportler darf sich
jeweils auf dem Spielfeld befinden.
Die Liste der aufgeführten Behinderungen ist nicht endgültig. Die Behinderung muß durch
ein Röntgenbild oder einen ärztlichen Befund nachgewiesen werden, welche vor dem Beginn
des Wettkampfs den autorisierten Einstufern für Volleyball vorzulegen sind.
> zum Seitenanfang <
Standvolleyball
Die Klassifizierung im Standvolleyball unterscheidet zwischen drei Klassen: A, B und C. Zu jeder Zeit muss eine Mannschaft maximal einen Spieler der Klasse A und
minimal einen Spieler der Klasse C auf dem Spielfeld haben.
&xnbsp;
| Klasse A | Ein Athlet mit einer minimalen Behinderung in
Bezug auf die Fertigkeiten und Funktionen, Volleyball zu spielen. Beispiele umfassen Amputation der Finger, Arm- und Beinverkürzungen mit einem
gewissen Prozentsatz; Versteifung des Sprunggelenks, des Handgelenks, ebenso CP7 (Hirngeschädigte) und CP8 und andere vergleichbare Behinderungen. |
| Klasse B | Ein Athlet mit einem mittleren Grad der Behinderung in Bezug auf die Fertigkeiten und Funktionen, Volleyball zu spielen. Beispiele schließen Unterarm-
und Unterschenkel-Amputationen und andere vergleichbare Behinderungen ein. |
| Klasse C | Ein Athlet mit dem größten Grad der Behinderung in Bezug auf die Fertigkeiten und Funktionen, Volleyball zu spielen. Beispiele schließen Oberarm- und
Oberschenkel-Amputationen und andere vergleichbare Behinderungen ein. |
> zum Seitenanfang <
letzte Änderung: 05.02.2008